15.01.2012
Die Bayerische Staatsregierung hat sich 1.000 bis 1.500 Windräder bis zum Jahr 2021 zum Ziel gesetzt. Am 20. 12. 2011 wurden die „Hinweise für Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen" - genannt Windenergie-Erlass - beschlossen. Bayernweit wird nun die Genehmigungsdauer von 10 auf 3 Monate beschleunigt. Auch beim Naturschutz wird das Verfahren vereinfacht. Landschaftsschutzgebiete und Naturpark-Schutzzonen können jetzt nach Auffassung der Staatsregierung in geeigneten Bereichen genutzt werden. In der Tagung werden zeitnah die wichtigsten Neuerungen dargestelllt.
Durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden" sind die Gemeinden aufgefordert, Konzentrationsflächen auszuweisen. Die Belange des Naturschutzes, des Landschaftsbildes, des Fremdenverkehrs und weitere Kriterien sind zu berücksichtigen. Am Pilotprojekt Landkreis Starnberg wird aufgezeigt, wie durch eine gemeinsame Flächenausweisung ein Totalausschluss ganzer Gemeinden ermöglicht werden kann und dadurch die Qualität der Flächenauswahl besser gesteuert werden kann.
Windkraftanlagen erfahren durch die hohen Investitionsvolumina und durch die Exponierung in der Landschaft eine große Aufmerksamkeit. Bau und Betrieb dieser Anlagen wird nur gelingen, wenn durch breite Bürgerbeteiligung und durch schlaue Finanzierungssysteme die Akzeptanz der Bevölkerung gesichert werden kann. Die strategische Herangehensweise sollte sorgfältig geplant werden. Die Kommunen können sich auf vielfältige Weise wirtschaftlich betätigen, um die Wertschöpfung vor Ort auszubauen.